Schadenzauber
Den Schadenzauber nennt man den Fluch oder den bösen Zauber, mit dem eine Person, deren Viehbestand oder sonstigen Besitz Schaden zugefügt werden soll. Wollte man sich einst für erlittene Unbill rächen, so suchte man eine Hexe auf, damit sie gegen Fein einen Schadenzauber ausübe. Die Opfer eines solchen Zaubers konnten dann einen Hexendoktor konsultieren, der darauf spezialisiert war, Flüche und die Wirkung des Bösen Blickes aufzuheben. Übliche Vorsichtsmaßnahmen gegen solche Schadenzauber waren das Tragen von Amuletten, die mit gewissen mystischen Symbolen versehen waren, und das Schützen der Zugänge zum Haus mit bestimmten Figuren und und Mustern.
Verschiedene Formen von Schadenszauber können in magischen Ritualen und Handlungen vorkommen:
- Verwendung von Gegenständen, die mit einer Person in Verbindung gebracht werden, zur Erreichung von Zauberwirkungen: z. B. einen Feind verletzen, indem man Pfeile in eine Abbildung von ihm sticht.
- Schadenszauber wird durch Wunderwirken, Hexerei und Zauberei ausgeübt.
- Durch das Aufsagen von Zaubersprüchen kann man auf übernatürliche Weise Personen Gutes oder Schlechtes wünschen.
In Europa galt in den Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit der Vorwurf des Schadenszaubers als integrativer Bestandteil der Anklagen gegen vermeintliche Hexen. Die strafrechtliche Verfolgung der Zauberer und Hexen ging von dem Delikt der schadensstiftenden, erfolgreich durchgeführten Zauberei aus.
Die auf Anweisung und mit Hilfe des Teufels verursachte Schadenszauberei galt entsprechend der Hexenlehre u.a. als eine Fähigkeit von vermeintlichen Hexen oder Hexenmeistern. Der Pakt mit dem Teufel befähigte zum maleficium (lat.: malus „schlecht“ und facere „machen“ im Sinne von „Schadenszauber“), und das war ein crimen exceptum („Sonderverbrechen“).
Der Schadenszauber war konstituierender Bestandteil des Hexereibegriffs. Mit bestimmten Zaubermitteln wie Kräutern, Teilen von Tier- oder Menschenkörpern, durch Zaubersprüche und Flüche, aber auch durch die bloße Berührung oder sogar nur durch einen Blick konnten Hexen angeblich Menschen und Tiere schädigen oder töten und Einfluss auf die Natur nehmen.
Der Vorwurf des Schadenszaubers diente den Menschen zur Deutung von Unglücksfällen aus dem Alltagsleben wie Krankheit oder Tod. Beispiele sind etwa Vorstellungen, dass durch Zauberei Unwetter ausgelöst werden konnte oder Krankheiten beim Vieh und bei Menschen (z. B. sog. Hexenschuss, Impotenz).
Für die Menschen in der Frühen Neuzeit stand fest, dass Hexen durch den Teufel dazu gebracht werden konnten, anderen Schaden zuzufügen, und sie dann im Schadenfall ein Todesurteil zu erwarten hatten.
Dementsprechend forderten die Richter in den Hexenprozessen Aussagen zu folgenden miteinander verknüpften Anklagepunkten, die stereotyp immer wieder auftauchten:
- Teufelspakt
- Teufelsbuhlschaft
- Hexenflug und Verwandlung in Tiere (z. B. Werwolf)
- Teilnahme am Hexensabbat und
- Schadenszauber.
